Was ist Immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO?
Österreichische UNESCO-Kommission
Was haben der Montafoner Dialekt, der Umgang mit Lawinengefahr, das Sensenschmieden und die Lieder der Lovara gemeinsam? Sie alle sind immaterielles Kulturerbe im Sinne der UNESCO. Im Gegensatz zu Gebäuden oder Sammlungen aus Objekten besteht immaterielles Kulturerbe nicht aus Dingen, sondern aus Wissen, Können und kulturellen Praktiken, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Es umfasst lebendige Alltagspraktiken, Ausdrucksformen und Fertigkeiten, die aus der Vergangenheit überliefert wurden und bis heute bestehen. Dazu zählen zum Beispiel Erzähltraditionen, Feste im Jahreskreis, Umweltwissen oder Handwerkstechniken.
Was ist Indigo-Handblaudruck?
Die UNESCO-Konvention von 2003
Die UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (2003) definiert den Begriff wie folgt: „Unter immateriellem Kulturerbe sind Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten – sowie die dazugehörigen Instrumente, Objekte, Artefakte und kulturellen Räume – zu verstehen, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen.“
Sie unterscheidet dabei fünf Bereiche des immateriellen Kulturerbes:
- Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes
- Darstellende Künste (z. B. Musik, Tanz, Theater)
- Gesellschaftliche Bräuche, Rituale und Feste
- Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum
- Traditionelle Handwerkstechniken
Allen Bereichen gemeinsam ist: Immaterielles Kulturerbe ist im Jetzt lebendig und kein Relikt der Vergangenheit. Das heißt, hinter jeder dieser kulturellen Praktiken stehen Menschen, die sie aktiv ausüben, weiterentwickeln und an die nächste Generation weitergeben. Die UNESCO versteht dieses Erbe als wandelbar und anpassungsfähig, damit es über lange Zeiträume relevant für seine Ausübenden bleibt. Es stärkt den sozialen Zusammenhalt, prägt Identitäten und leistet einen wichtigen Beitrag zur Resilienz von Gemeinschaften. Gleichzeitig wird es als wertvolle Ressource für einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und lokalen Lebensräumen betrachtet.
Zu den zentralen Zielen der UNESCO-Konvention gehört es daher, Immaterielles Kulturerbe, seine vielfältigen Formen und seinen gesellschaftlichen Mehrwert sichtbar zu machen und in nationalen Verzeichnissen zu dokumentieren. In Österreich wurde das Übereinkommen 2009 ratifiziert. Seitdem führt die Österreichische UNESCO-Kommission, die nationale Anlaufstelle für alle UNESCO-Themen, das Nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes, in dem kulturelle Praktiken gesammelt und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Wie wird man in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen?
Bewerbungen durch Ausübende kultureller Praktiken für eine Aufnahme in dieses Verzeichnis sind ganzjährig möglich. Ein Gremium aus 15 Personen, darunter Vertreter:innen von Bundesministerien, der Bundesländer sowie Expert:innen aus verschiedenen Bereichen, entscheidet über neue Einträge in das Verzeichnis. Eine Aufnahme findet statt, wenn die Praxis den Ansprüchen eines Immateriellen Kulturerbes im Sinne der UNESCO gerecht wird.
Mit Stand 2025 umfasst dieses Verzeichnis über 170 Einträge, wobei jährlich neue hinzukommen. Jede Aufnahme macht ein weiteres Stück der kulturellen Vielfalt Österreichs sichtbar. Das Verzeichnis soll zeigen: kulturelles Erbe ist nicht nur Geschichte. Es ist Teil unserer Gegenwart, stärkt Gemeinschaften und gestaltet aktiv unsere Zukunft.